Online Beitreten

    Online-Beitritt – Spielplatzverein Bischofsheim e.V.

    Ich möchte Mitglied im Spielplatzverein Bischofsheim e.V. werden und die Arbeit des Vereins unterstützen.

    A. Angaben zur Mitgliedschaft

    Art der Mitgliedschaft*


    Die Beiträge richten sich nach der gültigen Beitragsordnung des Vereins. [1](https://spielplaetze-bischofsheim.de/wp-content/uploads/2017/06/Beitragsordnung_20170120.pdf)

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    B. Angaben zum Mitglied


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    D. Erklärungen zum Vereinsbeitritt

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    E. SEPA-Lastschriftmandat


    Spielplatzverein Bischofsheim e.V.

    Anschrift: Spielplatzverein Bischofsheim e.V., Förderverein Spielplätze Bischofsheim e.V., Schulstr. 51, 65474 Bischofsheim

    Gläubiger-ID: DE05ZZZ00001478838

    Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt


    Die Beitragszahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschrift. [1](https://spielplaetze-bischofsheim.de/wp-content/uploads/2017/06/Beitragsordnung_20170120.pdf)

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    F. Optionale Einwilligungen

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    G. Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO

    Verantwortlicher:
    Spielplatzverein Bischofsheim e.V.
    Förderverein Spielplätze Bischofsheim e.V.
    Schulstr. 51
    65474 Bischofsheim
    E-Mail: vorstand@spielplaetze-bischofsheim.de
    Vertreten durch den Vorstand.

    Zwecke der Datenverarbeitung:
    Wir verarbeiten die angegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Mitgliedsantrags, zur Verwaltung der Mitgliedschaft, zur Beitragserhebung, zur Kommunikation mit Mitgliedern sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

    Rechtsgrundlagen:
    Die Verarbeitung erfolgt zur Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Soweit wir berechtigte Vereinsinteressen verfolgen, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

    Empfänger der Daten:
    Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vereinsverwaltung, zur Zahlungsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens werden die erforderlichen Zahlungsdaten an das kontoführende Kreditinstitut übermittelt.

    Speicherdauer:
    Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden Daten nur so lange aufbewahrt, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder berechtigte Vereinsinteressen dies erfordern.

    Betroffenenrechte:
    Mitglieder haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen. Soweit eine Einwilligung erteilt wurde, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

    Beschwerderecht:
    Es besteht das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

    Pflicht zur Bereitstellung:
    Die für die Mitgliedschaft erforderlichen Daten müssen bereitgestellt werden. Ohne diese Angaben kann eine Mitgliedschaft nicht begründet oder verwaltet werden.

    Automatisierte Entscheidungsfindung:
    Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.